Grundsätzliche Regelung seitens des Schulministeriums bei extremer Witterung

Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.

Ruhen des Präsenzunterrichts

Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) vorliegen. Zu den Unwetterereignissen zählen:
  • (extrem) heftiger Starkregen,
  • schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
  • schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
  • (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
  • Glatteis.

In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen, kann das Ministerium für Schule und Bildung über ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebs nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen gewährleistet.

siehe auch: https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung

Verfahrensregelung am Johannes-Kepler-Gymnasium

Sollte Ihr Kind witterungsbedingt die Schule nicht besuchen können, melden Sie es bitte bis 07:50 Uhr des Tages im Sekretariat ab:
  • ­per E-Mail (sekretariat@kepler-ibb.de)
  • oder telefonisch ab 7:15 Uhr (05451/9280) 

Wenn Sie bereits im Betreff Datum, Name des Kindes und die Klasse angeben, hilft dies unserem Sekretariat sehr. 

Ein Beispiel wäre: 17.12.2015 – Abmeldung aufgrund der Witterung - Erika Mustermann, Klasse 8d. 
Das Sekretariat informiert dann die Klassenleitung und die unterrichtenden Lehrkräfte. 

 In dem Fall, dass Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann, informieren Sie bzw. Ihr Kind sich bei WebUntis bzw. IServ über Unterrichtsinhalte und Aufgaben, die zu bearbeiten sind.

Informieren Sie sich bitte eigenständig auf der Homepage des RVM (https://www.rvm-online.de), inwiefern der Bustransfer gewährleistet wird.
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