Die Schulvereinbarung
Vereinbarungen über Grundsätze und Regeln des Schullebens
Zentrales Anliegen zur Implementierung einer Hausordnung/Schulordnung sollte es sein, allen an der Schule beteiligten Gruppen – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und den Eltern – deutlich zu machen, dass die Einführung einer Hausordnung/Schulvereinbarung das eine Ziel verfolgt, einen Rahmen zu schaffen, in dem erfolgreiches Lernen und Lehren für alle Beteiligten erleichtert und die Verantwortung aller an der Schule Beteiligten für eine produktive Lernatmosphäre deutlich wird.
Präambel
Wir, die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten, die Hausmeisterinnen und Hausmeister, die Sekretärinnen und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind mitverantwortlich dafür, dass der Aufenthalt in der Schule zur Zufriedenheit eines Jeden abläuft. Dafür ist es wichtig, dass wir unsere Rechte, Pflichten und Regeln kennen und einhalten. Wir wünschen uns, dass in unserer Schule das Handeln und Verhalten jedes Einzelnen bestimmt werden durch demokratisches Verhalten, Toleranz, gegenseitigen Respekt, Offenheit für Neues, Verantwortungsbewusstsein und Mitmenschlichkeit. Dazu ist ein aktives, vielseitiges Schulleben von großer Bedeutung. Jeder soll nach seinen Fähigkeiten die Möglichkeit haben, sich – allein oder mit anderen gemeinsam – zu betätigen und dafür Anerkennung zuerfahren. Jeder sollte darauf bedacht sein, dem Ruf der Schule nicht zu schaden. Daher gilt für jede und jeden Einzelnen von uns:
- Ich möchte allen am Schulleben Beteiligten gegenüber höflich und rücksichtsvoll sein.
- Ich möchte meine Meinung frei äußern können und erwarte, dass sie ernst genommen wird. Genauso respektiere ich die Meinung aller anderen und versuche, sie zu verstehen.
- Ich möchte ohne Angst in die Schule gehen können, daher erwarte ich, dass mich andere weder bedrohen, schlagen, beschimpfen noch anders verletzen, und wende deshalb auch selbst in Konflikten keine körperliche oder verbale Gewalt an.
- Ich möchte entsprechend meiner Rolle in der Schule – als Schülerinnen oder Schüler, Lehrkreaft, Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter – aktiv am Schulleben teilnehmen und im Rahmen meiner Möglichkeiten Verantwortung übernehmen.
- Ich unterstütze nach Kräften alle Maßnahmen und Schritte, die zum Gelingen des Unterrichts beitragen können.
- Ich will durch meine Hilfe und Unterstützung dazu beitragen, dass niemand aufgrund seiner Ansichten, seiner Eigenschaften, seines Verhaltens oder aus anderen Gründen zum Außenseiter oder zum Opfer von Mobbing und Gewalt wird.
Beitrag der Schülerinnen und Schüler
- Ich möchte unbeschwert zur Schule gehen – ohne Angst vor verbaler oder körperlicher Gewalt oder vor Ausgrenzung. Ich möchte, dass man mir zuhört und meine Meinung respektiert, mich nicht auslacht, weil ich so denke, fühle oder so bin, wie ich bin. Dies alles gilt auch für die Zeit, die ich nicht in der Schule bin. Ebenso möchte ich, dass mein Eigentum respektiert wird. Daher verpflichte ich mich auch selbst, keine verbale oder körperliche Gewalt auszuüben und mich allen anderen gegenüber so zu verhalten, wie ich das von ihnen wünsche.
- Ich möchte in einer angenehmen Umgebung lernen. Dazu gehören für mich Helligkeit, Sauberkeit und Aufgeräumtheit der Räume, eine relative Ruhe auch in den Pausen und die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Menschen, mit denen ich hier zusammen bin. Auch ich will allen anderen freundlich und hilfsbereit entgegenkommen, ich vermeide es, in der Schule zu toben, zu rennen oder zu schreien. Für Ordnung und Sauberkeit in der Schule fühle ich mich mitverantwortlich, entsorge meinen Müll sofort und bitte andere, das auch zu tun.
- Ich will meine Lernziele erreichen können. Dazu brauche ich einen ungestörten Unterricht, gute Materialien und Erklärungen. Ichwill nachfragen dürfen und klar wissen, was von mir verlangt wird. Die Beurteilung meiner Leistungen soll von mir deutlich nachvollziehbar sein. Ich verpflichte mich, mir und meinen Mitschülerinnen und Mitschülern ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen, indem ich sie im Unterricht nicht störe, pünktlich bin, meine Materialien zur Verfügung habe und meine Hausaufgaben erledige.
- Ich bin bereit, die Verantwortung für mein Lernen und mein Handeln zu übernehmen.
- Ich informiere mich regelmäßig über schulische Informationen durch Nutzung der digitalen Informationsplattformen IServ und Untis.
Aufgaben und Pflichten der Lehrkräfte
- Ich sorge für eine angstfreie und freundliche Unterrichtsatmosphäre.
- Ich gestalte meinen Unterricht interessant, motivierend und verständlich.
- Ich fördere und fordere Schülerinnen und Schüler durch angemessene Leistungsanforderungen.
- Ich sorge für Transparenz bei den Leistungsanforderungen und den daraus resultierenden Bewertungsmaßstäben.
- Ich behandele die mir anvertrauten Schülerinnen und Schüler fair.
- Ich bin mir meiner Vorbildfunktion und meiner Verantwortung für die mir anvertrauten Schülerinnen und Schüler bewusst.
- Ich nehme meine Erziehungsverantwortung wahr und bemühe mich, meine Schülerinnen und Schüler zu eigenständigen, selbstbewussten Persönlichkeiten zu erziehen.
- Ich halte ebenso selbstverständlich getroffene Regelungen und Vereinbarungen konsequent ein, wie ich es von meinen Schülerinnen und Schülern erwarte.
- Ich pflege einen offenen und guten Kontakt zu den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler.
- Ich bin bereit, mich konstruktiv mit Kritik auseinander zu setzen.
Grundsätze der Schulvereinbarung der Erziehungsberechtigten
- Ich nehme meine Verantwortung bei der Erziehung und Förderung meines Kindes bewusst wahr und fördere eine positive Grundeinstellung zum Unterricht und zur Schule.
- Ich begleite den Schulalltag meines Kindes interessiert und informiere mich über seinen Entwicklungs- und Leistungsstand.
- Ich unterstütze mein Kind in seinem Lernbemühen und beachte dabei seine Fähigkeiten.
- Ich nutze die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften sowie der Schulleitung und unterstütze deren Bemühungen.
- Damit mein Kind gute Lernvoraussetzungen hat, achte ich darauf, dass es über einen ungestörten Arbeitsplatz und das nötige Material verfügt.
- Ich vergewissere mich, dass mein Kind seine häuslichen Arbeiten gewissenhaft und so selbstständig wie möglich erledigt.
- Ich sorge dafür, dass mein Kind sicher, regelmäßig, pünktlich und mit allen Lernmaterialien, die es benötigt, zur Schule kommt.
- Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Elternsprechtagen aktiv teilnehmen.
- Ich wirke darauf hin, dass mein Kind die Regeln der Schulvereinbarung einhält.
- Ich informiere mich regelmäßig über schulische Informationen durch Nutzung der digitalen Informationsplattformen IServ und Untis.
Hausordnung am Johannes-Kepler-Gymnasium
- Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr. Ab 7.00 Uhr können die Schülerinnen und Schüler das Pädagogische Zentrum betreten, ab 7.45 Uhr die Unterrichtsräume.
- Zu Beginn der Unterrichtsstunden sind die Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsräumen. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nachUnterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen, benachrichtigt der Kurs- oder Klassensprecher bzw. die Kurs- oder Kurssprecherin das Sekretariat.
- In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen den Klassentrakt des Schulgebäudes. Sie dürfen sich in den großen Pausen auf dem Schulhof und im Pädagogischen Zentrum aufhalten.
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können in den großen Pausen zusätzlich das Selbstlernzentrum nutzen.
- In Regenpausen, die durch eine Durchsage am Beginn der Pause jeweils angekündigt werden, dürfen sich alle Schülerinnen und Schüler nach dem Verlassen der Unterrichtsräume im Gebäude aufhalten.
- Im Gebäude sind Lauf-, Ball- und Versteckspiele wegen der damit verbundenen Gefahren nicht erlaubt.
- Die Klassen und Kurse sorgen für die Sauberkeit der von ihnen benutzten Unterrichtsräume. Die Klasse bzw. der Kurs, die bzw. der nach dem Belegplan den Unterrichtsraum oder Kursraum zuletzt benutzt hat, ist dafür verantwortlich, dass der Raum in sauberem Zustand hinterlassen wird.
- Rauchen und Alkoholkonsum sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Über Ausnahmeregelungen zu besonderen Anlässen entscheidet die Schulkonferenz.
- Fahrräder und motorisierte Zweiräder dürfen nur auf den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
- Am Ende der letzten Stunde in einem Unterrichtsraum werden die Stühle hoch gestellt, um den Reinigungskräften die Arbeit zuerleichtern. Es ist darauf zu achten, dass die Fenster und die Raumtür geschlossen werden und das Licht ausgeschaltet wird.
- In der Schulbibliothek und den Fachräumen sowie den Sporthallen gelten eigene Ordnungen, die zu beachten sind.
- Nutzen von digitalen Endgeräten in der Schule: Die Nutzung digitaler Endgeräte ist in einer ergänzenden Nutzugsordnung geregelt, die Teil der Schulvereinbarung ist.
Grundsätze zum Umgang mit Verstößen gegen diese Schulvereinbarung
- Auf Verstöße gegen die Regelungen dieser Schulvereinbarung folgen Reaktionen, die zunächst an die Einsichtsfähigkeit der Beteiligten appellieren und es ermöglichen, den eingetretenen Schaden – materiell oder immateriell – wieder gutzumachen. Mit allen Reaktionen auf Verstöße gegen die Regelungen dieser Schulvereinbarung wollen wir erreichen, dass die Beteiligten einsehen, wie wichtig die Einhaltung getroffener Regelungen für den Schulfrieden ist.
- Bei Konflikten unter Schülerinnen und Schülern ist es ratsam, die ausgebildeten Streitschlichter zur Konfliktlösung hinzuzuziehen.
- Bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten sollte ein Gespräch zwischen den unmittelbarbeteiligten Personen stattfinden. Falls keine Verständigung erzielt werden kann, sollte eine von den Konfliktparteien akzeptierte Vertrauensperson als Mediator hinzugezogen werden. Kann keine Einigung erzielt werden, wird die Schulleitung eingeschaltet.
- Wenn die Situation es erfordert oder oben aufgeführte Schritte nicht zu einer Problemlösung geführt haben, werden außerhalb dieser Schulvereinbarung die notwendigen pädagogischen Schritte oder Ordnungsmaßnahmen im Rahmen des geltenden Schulrechts angewendet.
Handyregelung am Johannes-Kepler-Gymnasium
Beschluss der Lehrkräftekonferenz vom 18.06.2024,
Beschluss des Eilausschusses der Schulkonferenz vom 01.07.2024
Präambel
Hintergrund und Auslöser der Neuregelung ist die Tatsache, dass in den vergangenen Schuljahren ein eklatanter Anstieg der Fallzahl von Verstößen gegen die zuletzt geltende Regelung („Smartphones dürfen für schulische Zwecke genutzt werden“) festzustellen ist. Dazu zählen insbesondere auch Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte Einzelner als auch der Schule als Institution (z.B. durch Posten von Fotos/Videos in sozialen Netzwerken). Gleichzeitig ist teilweise eine zunehmende Ablenkung im Unterricht durch permanent eingehende Nachrichten/Mitteilungen auf den Geräten auffällig, zudem scheint sich die Kommunikation der Schülerschaft in den Pausen zunehmend ins Digitale zu verschieben. Insgesamt muss auch eine fehlende Kontrollmöglichkeit der aktuellen Regelung durch aufsichtsführende Lehrkräfte konstatiert werden. Unter Mitwirkung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften ist daher die folgende Neufassung zum Umgang mit digitalen Endgeräten am Johannes-Kepler-Gymnasium entstanden.
Umgang mit digitalen Endgeräten am Johannes-Kepler Gymnasium Ibbenbüren
Grundsätzlich besteht auf dem Schulgelände für alle SuS während des Schulbetriebs (von 7:50 Uhr bis 14:00 Uhr) ein Verbot der Nutzung von Smartphones und Smartwatches. Aus diesem Grund sind die Geräte in dieser Zeit im ausgeschalteten Modus in den Schultaschen aufzubewahren.
Ausnahmen werden in den folgenden Absätzen geregelt:
1) Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist die Nutzung im Oberstufenbereich (Flur im 2. OG vor den Räumen 209 bis 216, ggf. neuer Oberstufenraum) gestattet. Dabei ist weiterhin zu beachten, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
2) Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I ist die Nutzung in Ausnahmefällen (Kontaktaufnahme mit den Eltern im Krankheitsfall, etc.) in einer „Handyzone“ auf dem Flur im 1. OG vor dem Sekretariat/Lehrkräftezimmer gestattet.
Auch Lehrkräfte vermeiden eine aktive Nutzung von Smartphones in den Fluren/auf dem Schulhof, sofern nicht dringliche dienstliche Angelegenheiten dies erfordern. Allerdings muss von Ihnen die Erreichbarkeit in Notfällen (z.B. durch das Sekretariat) sichergestellt werden und das Gerät auch für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.
Die oben genannten Verbote/Ausnahmen gelten während der Pausen auch für Tablets / iPads. Während der Unterrichtsstunden ist die Nutzung von Tablets für unterrichtliche Zwecke selbstverständlich möglich. Grundsätzlich kann die unterrichtende Lehrkraft auch den Einsatz von Smartphones im Unterricht (insbesondere in den Jgst. 5 und 6) ermöglichen.
Verstoß gegen die Regelung
Im Falle von Verstößen gegen diese Regelung ist jede Lehrkraft berechtigt – ohne weitere Diskussion/Angabe von Gründen – Geräte einzusammeln und im Sekretariat zu hinterlegen.
Diese können dort im Regelfall von Schülerinnen und Schülern nach ihrer letzten Unterrichtsstunde am betreffenden Tag wieder abgeholt werden.
Die Erziehungsberechtigten werden über den Vorfall schriftlich informiert und quittieren den Verstoß mit ihrer Unterschrift. Dies wird über das Sekretariat nachgehalten.
Im Wiederholungsfall behält sich die Schule weitere Maßnahmen (z.B. Gespräch Eltern und Kind mit der Schulleitung) vor. Insbesondere ist beim dritten Verstoß innerhalb eines Schuljahres das Gerät durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Sekretariat abzuholen.
Praxisbeispiele
1) Vertretungsplan: Bis zum Beginn der ersten Stunde können die Geräte (auch im PZ) zur Einsicht des Vertretungsplans über WebUntis genutzt werden. In den großen Pausen sind kurzfristige Stundenplanänderungen über den Monitor im PZ / mittleren Treppenhaus ersichtlich.
2) Notfall (z.B. medizinischer Art) während der Pause/des Unterrichts: Die aufsichtsführende/unterrichtende Lehrkraft kann die Nutzung genehmigen.
3) 13plus: Innerhalb der 13plus-Betreuung übernehmen (ab 14 Uhr) die Betreuer die Regelung/Entscheidung über die Nutzung der digitalen Geräte.
4) Verstoß nach Unterrichtsschluss: Die Schülerin bzw. der Schüler erhält das Schreiben aus dem Sekretariat, welches die Eltern unterschreiben müssen. Ggf. kann das Anschreiben durch die Lehrkraft per Mail verschickt werden.
5) Sekretariat absehbar vor 14 Uhr geschlossen: Schülerinnen und Schüler können das Handy früher im Sekretariat abholen.
6) Verstoß in der 5. Stunde/bei geschlossenem Sekretariat: Lehrkraft gibt der Schülerin/dem Schüler das Handy nach der Stunde zusammen mit dem Anschreiben zurück. Alternativ kann das Anschreiben durch die Lehrkraft per Mail verschickt werden.
Grundsätzlich besteht auf dem Schulgelände für alle SuS während des Schulbetriebs (von 7:50 Uhr bis 14:00 Uhr) ein Verbot der Nutzung von Smartphones und Smartwatches. Aus diesem Grund sind die Geräte in dieser Zeit im ausgeschalteten Modus in den Schultaschen aufzubewahren.
Ausnahmen werden in den folgenden Absätzen geregelt:
1) Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist die Nutzung im Oberstufenbereich (Flur im 2. OG vor den Räumen 209 bis 216, ggf. neuer Oberstufenraum) gestattet. Dabei ist weiterhin zu beachten, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
2) Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I ist die Nutzung in Ausnahmefällen (Kontaktaufnahme mit den Eltern im Krankheitsfall, etc.) in einer „Handyzone“ auf dem Flur im 1. OG vor dem Sekretariat/Lehrkräftezimmer gestattet.
Auch Lehrkräfte vermeiden eine aktive Nutzung von Smartphones in den Fluren/auf dem Schulhof, sofern nicht dringliche dienstliche Angelegenheiten dies erfordern. Allerdings muss von Ihnen die Erreichbarkeit in Notfällen (z.B. durch das Sekretariat) sichergestellt werden und das Gerät auch für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.
Die oben genannten Verbote/Ausnahmen gelten während der Pausen auch für Tablets / iPads. Während der Unterrichtsstunden ist die Nutzung von Tablets für unterrichtliche Zwecke selbstverständlich möglich. Grundsätzlich kann die unterrichtende Lehrkraft auch den Einsatz von Smartphones im Unterricht (insbesondere in den Jgst. 5 und 6) ermöglichen.
Verstoß gegen die Regelung
Im Falle von Verstößen gegen diese Regelung ist jede Lehrkraft berechtigt – ohne weitere Diskussion/Angabe von Gründen – Geräte einzusammeln und im Sekretariat zu hinterlegen.
Diese können dort im Regelfall von Schülerinnen und Schülern nach ihrer letzten Unterrichtsstunde am betreffenden Tag wieder abgeholt werden.
Die Erziehungsberechtigten werden über den Vorfall schriftlich informiert und quittieren den Verstoß mit ihrer Unterschrift. Dies wird über das Sekretariat nachgehalten.
Im Wiederholungsfall behält sich die Schule weitere Maßnahmen (z.B. Gespräch Eltern und Kind mit der Schulleitung) vor. Insbesondere ist beim dritten Verstoß innerhalb eines Schuljahres das Gerät durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Sekretariat abzuholen.
Praxisbeispiele
1) Vertretungsplan: Bis zum Beginn der ersten Stunde können die Geräte (auch im PZ) zur Einsicht des Vertretungsplans über WebUntis genutzt werden. In den großen Pausen sind kurzfristige Stundenplanänderungen über den Monitor im PZ / mittleren Treppenhaus ersichtlich.
2) Notfall (z.B. medizinischer Art) während der Pause/des Unterrichts: Die aufsichtsführende/unterrichtende Lehrkraft kann die Nutzung genehmigen.
3) 13plus: Innerhalb der 13plus-Betreuung übernehmen (ab 14 Uhr) die Betreuer die Regelung/Entscheidung über die Nutzung der digitalen Geräte.
4) Verstoß nach Unterrichtsschluss: Die Schülerin bzw. der Schüler erhält das Schreiben aus dem Sekretariat, welches die Eltern unterschreiben müssen. Ggf. kann das Anschreiben durch die Lehrkraft per Mail verschickt werden.
5) Sekretariat absehbar vor 14 Uhr geschlossen: Schülerinnen und Schüler können das Handy früher im Sekretariat abholen.
6) Verstoß in der 5. Stunde/bei geschlossenem Sekretariat: Lehrkraft gibt der Schülerin/dem Schüler das Handy nach der Stunde zusammen mit dem Anschreiben zurück. Alternativ kann das Anschreiben durch die Lehrkraft per Mail verschickt werden.
Nutzung digitaler Endgeräte in der Schule
Ergänzung zur Schulvereinbarung
Warum gibt es eine Vereinbarung für die Nutzung digitaler Endgeräte?
Durch die Festlegung klarer Regeln möchten wir eine gute Schulatmosphäre fördern, in der es wenig Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern untereinander und zwischen Lehrkräften und Schülerinnen bzw. Schülern gibt. Wir wollen vermeiden, dass
Gut zu wissen...
Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte
Was tue ich, wenn ...
... ich einen Missbrauch des Endgerätes bemerke?
→ Sprich die Aufsicht, eine Lehrkraft deines Vertrauens oder die Beratungslehrkräfte an. Diese werden den Vorfall dann weiterverfolgen.
...mein digitales Endgerät kaputt oder verloren geht?
→ Sprich deine Lehrkraft an oder melde dich im Sekretariat, vielleicht wurde dein Gerät gefunden. Bei Beschädigungen kann, wenn vorhanden, eine private Versicherung für Schäden aufkommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass private Geräte bei Verlust/Beschädigung nichtdurch die Schule versichert sind.
Durch die Festlegung klarer Regeln möchten wir eine gute Schulatmosphäre fördern, in der es wenig Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern untereinander und zwischen Lehrkräften und Schülerinnen bzw. Schülern gibt. Wir wollen vermeiden, dass
- der Unterricht und das soziale Miteinander durch die Benutzung digitaler Endgeräte gestört wird.
- Mobbing gegen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte erfolgt.
- Aktionen ausgeführt werden, die strafbar sind.
Gut zu wissen...
- das Filmen oder Fotografieren von Personen oder Unterrichtsinhalten und das Umherzeigen dieser Aufnahmen
- das Filmen oder Fotografieren von Körperverletzungen und das Umherzeigen dieser Aufnahmen, auch wenn ihr selbst nicht Gewalt angewendet habt
- bereits der Besitz von gewaltverherrlichenden Fotos oder Filmen
- das Zeigen oder Weiterleiten von pornografischen Bildern oder Filmen
- das Senden oder Empfangen von urheberrechtlich geschützten Dateien
Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte
- Das digitale Endgerät darf in der Schule ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Ausnahmen sind nur in Absprache mit einer Lehrkraft zulässig.
- Während des Unterrichts darf das digitale Endgerät in Absprache mit der Lehrkraft genutzt werden, muss aber in den Offline-Modus gesetzt werden. Mit Erlaubnis einer Lehrkraft darf der Offline-Modus deaktiviert werden.
- Jede erlaubte Endgerätenutzung muss so gestaltet werden, dass andere nicht gestört werden.
- Bei schulischen Veranstaltungen, wie z.B. Klassenfahrten, gelten erweiterte Regelungen, die je nach Veranstaltung (z.B. Klassengemeinschaftstage, Ski-Projekt usw.) festgelegt werden.
- Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden die Aufnahmen für unterrichtliche Zwecke in Abstimmung mit der Lehrkraft.
- Besteht der Verdacht, dass mit dem digitalen Endgerät strafbare Inhalte erstellt, gespeichert oder getauscht werden, wird von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet.
- Lehrkräfte dürfen den Inhalt eines digitalen Endgeräts mit der Einwilligung des Besitzers ansehen. Die Polizei kann dies beim Verdacht einer Straftat unter bestimmten Umständen auch ohne dieses Einverständnis tun.
- Das Nichteinhalten der Regeln stellt einen Verstoß gegen die Schulordnung dar und berechtigt die Lehrkraft, das Endgerät bis zum Ende der Unterrichtsstunde bzw. bis zum Ende des Unterrichtstages einzubehalten. Darüber hinaus können je nach Schwere desVerstoßes Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen beschlossen oder es kann eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden.
Was tue ich, wenn ...
... ich einen Missbrauch des Endgerätes bemerke?
→ Sprich die Aufsicht, eine Lehrkraft deines Vertrauens oder die Beratungslehrkräfte an. Diese werden den Vorfall dann weiterverfolgen.
...mein digitales Endgerät kaputt oder verloren geht?
→ Sprich deine Lehrkraft an oder melde dich im Sekretariat, vielleicht wurde dein Gerät gefunden. Bei Beschädigungen kann, wenn vorhanden, eine private Versicherung für Schäden aufkommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass private Geräte bei Verlust/Beschädigung nichtdurch die Schule versichert sind.