Schulvereinbarung am Johannes-Kepler-Gymnasium Ibbenbüren

Zentrales Anliegen zur Implementierung einer Hausordnung/ Schulordnung sollte es sein, allen an der Schule beteiligten Gruppen- Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern - deutlich zu machen, dass die Einführung einer Hausordnung/Schul-vereinbarung das eine Ziel verfolgt, einen Rahmen zu schaffen, in dem erfolgreiches Lernen und Lehren für alle Beteiligten erleichtert und die Verantwortung aller an der Schule Beteiligten für eine produktive Lernatmosphäre deutlich wird.

 

Präambel

Wir, die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten, der Hausmeister, die Sekretärinnen und alle anderen Mitarbeiter/innen sind mitverantwortlich dafür, dass der Aufenthalt in der Schule zur Zufriedenheit eines Jeden abläuft. Dafür ist es wichtig, dass wir unsere Rechte, Pflichten und Regeln kennen und einhalten. Wir wünschen uns, dass in unserer Schule das Handeln und Verhalten jedes Einzelnen bestimmt werden durch demokratisches Verhalten, Toleranz, gegenseitigen Respekt, Offenheit für Neues, Verantwortungsbewusstsein und Mitmenschlichkeit. Dazu ist ein aktives, vielseitiges Schulleben von großer Bedeutung. Jeder soll nach seinen Fähigkeiten die Möglichkeit haben, sich – allein oder mit anderen gemeinsam - zu betätigen und dafür Anerkennung zu erfahren. Jeder sollte darauf bedacht sein, dem Ruf der Schule nicht zu schaden. Daher gilt für jeden Einzelnen von uns:

1. Ich möchte allen am Schulleben Beteiligten gegenüber höflich und rücksichtsvoll sein.

2. Ich möchte meine Meinung frei äußern können und erwarte, dass sie ernst genommen wird, genauso respektiere ich die Meinung aller anderen und versuche, sie zu verstehen.

3. Ich möchte ohne Angst in die Schule gehen können, daher erwarte ich, dass mich andere weder bedrohen, schlagen, beschimpfen, noch anders verletzen und wende deshalb auch selbst in Konflikten keine körperliche oder verbale Gewalt an.

4. Ich möchte entsprechend meiner Rolle in der Schule – als Schüler/in, Lehrer/in, Erziehungsberechtigte/r – aktiv am Schulleben teilnehmen und im Rahmen meiner Möglichkeiten Verantwortung übernehmen.

5. Ich unterstütze nach Kräften alle Maßnahmen und Schritte, die zum Gelingen des Unterrichts beitragen können.

6. Ich will durch meine Hilfe und Unterstützung dazu beitragen, dass niemand aufgrund seiner Ansichten, seiner Eigenschaften, seines Verhaltens oder aus anderen Gründen zum Außenseiter oder zum Opfer von Mobbing und Gewalt wird.

 

Beitrag der Schülerinnen und der Schüler des Johannes-Kepler-Gymnasiums:

- Ich möchte unbeschwert zur Schule gehen, ohne Angst vor verbaler oder körperlicher Gewalt oder vor Ausgrenzung. Ich möchte, dass man mir zuhört und meine Meinung respektiert, mich nicht auslacht, weil ich so denke, fühle, oder so bin, wie ich bin. Dies alles gilt auch für die Zeit, die ich nicht in der Schule bin. Ebenso möchte ich, dass mein Eigentum respektiert wird. Daher verpflichte ich mich auch selbst, keine verbale oder körperliche Gewalt auszuüben und mich allen anderen gegenüber so zu verhalten, wie ich das von ihnen wünsche.

- Ich wünsche, in einer angenehmen Umgebung lernen zu können. Dazu gehören für mich Helligkeit, Sauberkeit und Aufgeräumtheit der Räume, eine relative Ruhe auch in den Pausen und die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Menschen, mit denen ich hier zusammen bin. Auch ich will allen anderen freundlich und hilfsbereit entgegenkommen, ich vermeide es, in der Schule zu toben, zu rennen oder zu schreien. Für Ordnung und Sauberkeit in der Schule fühle ich mich mitverantwortlich, entsorge meinen Müll sofort und bitte andere, das auch zu tun.

- Ich will meine Lernziele erreichen können. Dazu brauche ich einen ungestörten Unterricht, gute Materialien und Erklärungen. Ich will nachfragen dürfen und klar wissen, was von mir verlangt wird. Die Beurteilung meiner Leistungen soll von mir deutlich nachvollziehbar sein. Ich verpflichte mich, mir und meinen Mitschülerinnen und Mitschülern ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen, indem ich sie im Unterricht nicht störe, pünktlich bin, meine Materialien zur Verfügung habe und meine Hausaufgaben erledige.

Ich bin bereit, die Verantwortung für mein Lernen und mein Handeln zu übernehmen.

 

Aufgaben und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer

• Ich sorge für eine angstfreie und freundliche Unterrichtsatmosphäre.

• Ich bemühe mich, meinen Unterricht interessant, motivierend und verständlich zu gestalten.

• Ich bemühe mich Schüler/innen durch angemessene Leistungsanforderungen zu fördern und zu fordern.

• Ich sorge für Transparenz bei den Leistungsanforderungen und den daraus resultierenden Bewertungsmaßstäben.

• Ich behandele die mir anvertrauten Schüler/innen fair.

• Ich bin mir meiner Vorbildfunktion und meiner Verantwortung für die mir anvertrauten Schüler/innen bewusst.

• Ich nehme meine Erziehungsverantwortung wahr und bemühe mich, meine Schüler/innen zu eigenständigen, selbstbewussten Persönlichkeiten zu erziehen.

• Ich halte ebenso selbstverständlich getroffene Regelungen und Vereinbarungen konsequent ein, wie ich es von meinen Schülern/innen erwarte.

• Ich bemühe mich um einen offenen und guten Kontakt zu den Eltern unserer Schüler/innen.

• Ich bin bereit, mich konstruktiv mit Kritik auseinander zu setzen.

 

 

Grundsätze der Schulvereinbarung der Erziehungsberechtigten

• Ich nehme meine Verantwortung bei der Erziehung und Förderung meines Kindes bewusst wahr und fördere eine positive Grundeinstellung zum Unterricht und zur Schule.

• Ich begleite den Schulalltag meines Kindes interessiert und informiere mich über seinen Entwicklungs- und Leistungsstand.

• Ich unterstütze mein Kind in seinem Lernbemühen und beachte dabei seine Fähigkeiten.

• Ich nutze die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleitung und unterstütze deren Bemühungen.

• Damit mein Kind gute Lernvoraussetzungen hat, achte ich darauf, dass es über einen ungestörten Arbeitsplatz und das nötige Material verfügt.

• Ich vergewissere mich, dass mein Kind seine häuslichen Arbeiten gewissenhaft und so selbständig wie möglich erledigt.

• Ich sorge dafür, dass mein Kind sicher, regelmäßig, pünktlich und mit allen Lernmaterialien, die es benötigt, zur Schule kommt.

• Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich an Schulveranstaltungen und Elternabenden / -sprechtagen aktiv teilnehmen.

• Ich wirke darauf hin, dass mein Kind die Regeln der Schulvereinbarung einhält.

 

Hausordnung am Johannes-Kepler-Gymnasium

1. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr. Ab 7.00 Uhr können die Schüler/innen das Pädagogische Zentrum betreten, ab 7.45 die Unterrichtsräume.

2. Zu Beginn der Unterrichtsstunden sind die Schüler/innen in den Unterrichtsräumen. Ist der Lehrer/die Lehrerin 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen, benachrichtigt der /die Klassen-/Kurssprechersprecher-/in das Sekretariat.

3. In den großen Pausen verlassen die Schüler/innen die Unterrichtsräume. Alle Schüler und Schülerinnen verlassen den Klassentrakt des Schulgebäudes. Sie dürfen sich in den großen Pausen auf dem Schulhof und im Pädagogischen Zentrum aufhalten.

Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe II können in den großen Pausen zusätzlich das Selbstlernzentrum nutzen.

In Regenpausen, die durch eine Durchsage am Beginn der Pause jeweils angekündigt werden, dürfen sich alle Schüler und Schülerinnen nach dem Verlassen der Unterrichtsräume im Gebäude aufhalten, mit Ausnahme des Südflügels und des südlichen Treppenhauses.

4. Im Gebäude sind Lauf-, Ball- und Versteckspiele wegen der damit verbundenen Gefahren nicht erlaubt.

5. Die Klassen und Kurse sorgen für die Sauberkeit der von ihnen benutzen Unterrichtsräume. Die Klasse bzw. der Kurs, die bzw. der nach dem Belegplan den Unterrichtsraum oder Kursraum zuletzt benutzt hat, ist dafür verantwortlich, dass der Raum in sauberem Zustand hinterlassen wird.

6. Rauchen und Alkoholkonsum sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Über Ausnahmeregelungen zu besonderen Anlässen entscheidet die Schulkonferenz.

7. Fahrräder und motorisierte Zweiräder müssen auf dem Schulhof jenseits der durch die Pfähle markierten Grenze geschoben werden und dürfen nur auf den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

8. Am Ende der letzten Stunde in einem Unterrichtsraum werden die Stühle hoch gestellt, um den Reinigungskräften die Arbeit zu erleichtern. Es ist darauf zu achten, dass die Fenster und die Raumtür geschlossen werden und das Licht gelöscht wird.

9. In der Schulbibliothek und den Fachräumen sowie den Sporthallen gelten eigene Ordnungen, die zu beachten sind.

10. Nutzen von Handys und Multimediaplayern in der Schule

• Handys bzw. Multimediaplayer werden beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und in der Tasche verwahrt. Dennoch verwendete Geräte werden von der Lehrkraft in Verwahrung genommen und können nach Unterrichtsschluss, nachdem ein Erziehungsberechtiger den Verstoß gegen die Schulvereinbarung schriftlich bestätigt hat, wieder abgeholt werden.. Bei mehrfachem Verstoß ist das Gerät von den Erziehungsberechtigten abzuholen.

• In den Pausen ist das Nutzen von Handys nicht gestattet. In dringenden Fällen darf jedoch in der Handyzone (Standort: Obergeschoss - PZ - Zeitungsaushang) telefoniert werden.

• Um Täuschungsversuche zu vermeiden, werden alle Schülerinnen und Schüler dazu aufgefordert, diese Geräte (mit Ausnahme des Taschenrechners) vor Beginn der Klausur bei der aufsichtsführenden Person abzulegen.

• Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte verbieten sich grundsätzlich audiovisuelle Aufnahmen auf dem Schulgelände. (Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung oder der Fachlehrer.)

 

Grundsätze zum Umgang mit Verstößen gegen diese Schulvereinbarung

1. Auf Verstöße gegen die Regelungen dieser Schulvereinbarung folgen Reaktionen, die zunächst an die Einsichtsfähigkeit der Beteiligten appellieren und es ermöglichen, den eingetretenen Schaden - materiell oder immateriell – wieder gutzumachen.

Mit allen Reaktionen auf Verstöße gegen die Regelungen dieser Schulvereinbarung wollen wir erreichen, dass die Beteiligten einsehen, wie wichtig die Einhaltung getroffener Regelungen für den Schulfrieden ist.

2. Bei Konflikten unter Schülern/Schülerinnen ist es ratsam, die ausgebildeten Streitschlichter zur Konfliktlösung hinzuzuziehen.

3. Bei Konflikten zwischen Schülern, Lehrern und Eltern sollte ein Gespräch zwischen den unmittelbar beteiligten Personen stattfinden. Falls keine Verständigung erzielt werden kann, sollte eine von den Konfliktparteien akzeptierte Vertrauensperson als Mediator hinzugezogen werden. Kann keine Einigung erzielt werden, wird die Schulleitung eingeschaltet.

4. Wenn die Situation es erfordert oder oben aufgeführte Schritte nicht zu einer Problemlösung geführt haben, werden außerhalb dieser Schulvereinbarung die notwendigen pädagogischen Schritte oder Ordnungsmaßnahmen im Rahmen des geltenden Schulrechts angewendet.