Auf der Grundlage der derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen

  • Schulgesetz für das Land NRW (§ 48)
  • Kernlehrplan Musik (G8)
  • APO GOSt Sek I (§ 6)

 

beschließt die Fachschaft Musik die folgenden verbindlichen Grundsätze zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I:

Die Leistungsbewertung erfolgt ausschließlich im Beurteilungsbereich „sonstige Mitarbeit“. Sie orientiert sich an den im Lehrplan und im schulinternen Curriculum ausgewiesenen Kompetenzbereichen Rezeption/Produktion/Reflexion.

Die Bewertung erfasst Qualität, Quantität und Kontinuität der Beiträge und bezieht sich auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen. Kenntnisse und Fertigkeiten (z.B. Instrumentalspiel), die außerhalb der Schule erworben worden sind, werden dann berücksichtigt, wenn sie im schulischen Unterricht zum Tragen kommen.

Die Kriterien für die Notengebung sollen für die SuS bekannt und transparent sein. Zur Leistungsbewertung gehört auch die Diagnose des erreichten Lernstandes, die als Grundlage für individuelle Förderung herangezogen wird.

Diese Grundsätze werden im Rahmen der Fachschaftsarbeit regelmäßig evaluiert.

Die Schülerinnen und Schüler zeigen ihre Kompetenzen u. a. durch:

  1. Mündliche Mitarbeit im Unterrichtsgespräch
  2. schriftliche Aufgabenstellungen
  3. Partner- und Gruppenarbeit (einschl. Arbeitshaltung u. teamfähiges Verhalten)
  4. Musikpraktische Arbeit bzw. gestalterische Produktionen (z.B. Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit, Lerntempo, motorische Präzision, Kreativität und Strukturiertheit des Produktes ...)
  5. Kurzreferate, Referate (gehaltvoller, strukturierter und anschaulicher Vortrag)
  6. Protokolle
  7. Hausaufgaben (regelmäßiges und sorgfältiges Anfertigen)
  8. Heftführung (Vollständigkeit, Richtigkeit und Gestaltung)
  9. Schriftliche Übung (max. 2 pro Halbjahr, i.d.R. nicht länger als 15 min., bezieht sich auf den unmittelbar vorausgegangenen Unterricht, Stellenwert eines längeren Beitrags in einem Unterrichtsgespräch)